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 Betreff des Beitrags: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 11:11 
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Unfall mit Papa´s geschäftswagen
gerade eben

Hallo, heute morgen wollte ich mich dem Auto meines Vaters zu unserem geschäft fahren. Das Auto was ich benutze ist auf den Laden angenmeldet, also gewerblich. Da mein Vater im Urlaub ist habe ich die verantwortung übernommen bis er wieder zurück ist. Ich fahre ein Ford transit connect Nur zur Sache. Heute morgen wollte ich aus dem Grundstück rausfahren, da bei uns auf dem Dach Solararbeiten geführt werden musste ich das auto länger zurück rollen lassen. Da die Straße vom Amt nicht richtig geschoben wurde stand ein Auto ein Opel Signum auf "2/4 der fahrbahn. Also ich bin weiter zurück gefahren und war hauptsächlich auf den Bautransporter konzentriert. Aber ich hab das hintenstehende Auto sehr schlecht gesehn, da es in einem totenwinkel stand. Auf einmal machte es einen großen Knall. Ich stieg auch und sah einen 2mm großen weißen fleck an der frontstürze. kratzer gab es keine. An meinm auto entstand kein schaden. icch habe meine rufnummer hinterlassen.

Könnt ihr mir sagen was jetzt so alles passiert"? Muss ich zahlen oder macht das die versicherung?

Bitte helft mir! Danke

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 13:35 
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Im dümmsten Fall bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe... Das was du gemacht hast, ist nämlich Fahrerflucht. Oder hast du auf den Unfallgegner gewartet?

Musst halt jetzt erstmal abklären wie der Versicherungsvertrag aussieht, dann weißt mehr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 13:45 
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er hat seine nummer doch da gelassen... er kann nicht den ganzen tag dort warten... war schon in ordnung das ist keine unfallflucht...

denke mal du musst halt den entstandenen schaden zahlen.. aber wenn des nur ein fleck war wird des nicht so hoch werden :)

good luck

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Mein Bike :)
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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 13:49 
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Ich sag ma so:
Ich ahbe zwei beweispersonen, dass ich einen Zettel geschrieben habe, dass ich gewartet habe und keiner kam
Auserdem habe ich auch noch meine Telefonnumemr draufgeschrieben und zugegebn das ich gegen ihr auto gefahren bin!
Es ist ja nicht so, dass ich einfach abgehauen bin.
ich ahb diesen zettel am auto befestigt und bin dann weg, da ich zur arbeit musste!

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 13:49 
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das bezahlt doch die versicherung oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 13:56 
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Ich zitier mal aus dem Gesetzbuch (Quelle Wikipedia):

Zitat:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Abs. 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Abs. 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


D.h. für dich im Klartext, dass es eben nicht reicht nur die Telefonunummer da zu lassen, sollte dein Unfallgegner in einem bestimmten Zeitraum nicht erscheinen, musst du den Unfall zwangsläufig der Polizei melden.

Ob die Versicherung zahlt hängt davon ab, ob du in der Police mit versichert bist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 14:07 
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alles klar weiss bescheid
kann geschlossen werden

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 16:21 
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Noch ein kurzer Nachtrag von mir, ich hocke für sowas an der Quelle :wink:

Du hast entweder zu warten, bis der kommt....auch wenn er im Urlaub ist...falls Du die Zeit hast :lol:

Du kannst die Polizei anrufen, bzw. das Kennzeichen merken und selbst vorsprechen, was nicht zu empfehlen ist, weil die das mit Fotos festhalten..nicht, dass Du nachher auch noch einen anderen Schaden zahlen mußt.

Bei sowas ist es immer ratsam, sich NICHT vom Unfallort zu entfernen...der Lappen ist sonst in jedem Falle weg, wenn es raus kommt.

Zettel mit Nummer zählt nie, da Du nicht sicher gehen kannst, dass er den auch findet, er weg fliegt, unleserlich wird oder den einfach ein anderer mit nimmt.
So ist das auch bei Strafzetteln an der Windschutzscheibe...Du kriegst immer noch nen schriftlichen Brief.

Gruß Chris

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Bikes, Videos und sonstiges gibt´s hier:

http://ultra-long-john.dyndns.org/bikes/


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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 23:29 
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Ja noch mal zum thema warten!
Es war minus 10 grad heut morgen!
Und ich hab sogar beweise dass ich gewartet habe, den zettel geschrieben habe und gewartet habe!
hier ein bild vom schaden:


Dateianhänge:
Foto-0042.JPG
Foto-0042.JPG [ 317.78 KiB | 1-mal betrachtet ]

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 08.03.2010 23:52 
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Schätze mal so 1500 Euro, hab da mittlerweile auch Erfahrung :lol:

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 09.03.2010 15:17 
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1500€ sind übertrieben da bekommstn Ganzes auto lackiert ;D

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Bild


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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 09.03.2010 15:54 
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-Dürfte doch sogar noch mit Smartrepair möglich sein?
Wenns nur die eingekreisten Stellen sind...

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Onkelz ein Leben lang!


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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 09.03.2010 21:55 
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Mein Gott .. was man hier so alles zu lesen bekommt ..

Das ist doch nur ein kleiner Schaden, das packt auch der Lackdoctor für 50€!
Es kommt bei so Sachen nicht aufs Gesetzt an, sondern auf den Geschädigten ..
Vielleicht hast du Glück und der Fahrer des geschädigten Fahrzeugs sieht über den Schaden hinweg, etwas warscheinlich wäre, dass er so freundlich ist und dich die Werkstatt auswählen lässt, sprich Lackdoctor .. in der Regel wird er sich auch drauf einlassen, weder Polizei noch anderen Behörden dazu zuziehen.

Es war ja ausversehen .. die meisten haben Verständniss, denn sowas kann jedem mal passieren!

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 09.03.2010 22:23 
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GreenBull hat geschrieben:
1500€ sind übertrieben da bekommstn Ganzes auto lackiert ;D


Ja, wenns nur das Lackieren wäre. Heutzutage wird wegen so einem Mist die komplette Stoßstange getauscht, die muss dann noch lackiert werden, weil die von Werk aus unlackiert sind und dazu kommt noch die Arbeitszeit.

@SpainsXperte

Ganz ehrlich... Wenn mir jemand ans Auto fahren würde, würde ich im Leben nicht auf die Idee kommen zu sagen, ja passt schon. Das Teil würd ich einfach in die Werkstatt stellen und die Rechnung an die Versicherung vom Unfallgegner schicken.
Glaub das würde niemand anders machen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 10.03.2010 13:03 
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mein Bruder regt sich total auf!
Der meint wegen so einem unfall wird man bei der versicherung wieder hoch gestuft!
Der macht da voll stress!

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 10.03.2010 19:23 
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Wohnort: Marl
Du wirst nur hochgestuft, wenn du deine Versicherung in Anspruch nimmst ..
wenn du "es aus der eigenen Tasche" zahlst, ändert sich nichts bei der Versicherung.

@ DerRuin ; Ich sage nicht, dass ich mich nicht aufregen würde, wenn mir einer ins Auto fährt .. es kommt halt dann drauf an - auf die Situation - wenn der Unfallverursacher wartet bis ich komme, mir alles beichet und bereit ist, zu zahlen, dann ziehe ich weder meine, noch seine, noch die Polizei hinzu.
Das erspart ne Menge Zeit und schont die Nerven .. der Verursacher wird dir dankbar sein .. wenn ich merke, dass es extra war und er weiterhin provoziert, dann würd ich den voll eine rein hauen :mrgreen: (Achtung Ironie :!: ) Ich würd zumindest die Polizei einschalten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unfall mit Papa geschäftswagen
BeitragVerfasst: 11.03.2010 14:14 
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Registriert: 09.04.2007 11:42
Beiträge: 1775
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Pakistyla hat geschrieben:
mein Bruder regt sich total auf!
Der meint wegen so einem unfall wird man bei der versicherung wieder hoch gestuft!
Der macht da voll stress!


Würde mir genauso gehen! Die Versicherungen sind da ganz schnell im Hochstufen.Umgedreht dauert das ewig! Als Geschädigter würde ich so die Hand aufhalten,wenn es nur Lackschäden sind. :P


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